Innergemeinschaftliches Kontrollverfahren, Erklärung
Jeder EU-Staat hatte eine Behörde zu errichten und alle exportierenden Unternehmen wurden verpflichtet, die Exporte an diese Behörde zu melden
Diese Meldungen werden in eine Datenbank eingepflegt, zu der jeder andere Mitgliedstaat Zugang hat
Die für Deutschland zuständige Behörde ist das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis, dort erhält man auch die Umsatzsteuer-Idenditifikations-Nummer