Rechtsgrundlage für Akkreditive
Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive ERA, diese Richtlinien sind von über 150 Staaten anerkannt
Die ERA werden aber erst dann Rechtsgrundlage, wenn im Akkreditivtext auf sie Bezug genommen wird
ERA, Fristen
Der Exporteur hat nach ERA 21 Kalendertage Zeit, die Dokumente bei seiner Bank einzureichen, um zu verhindern, dass die Ware vor den Dokumenten am Bestimmungsort ist
Die Bank hat für die Prüfung der Dokumente maximal 7 Bankarbeitstage Zeit