Handelsregister
Die Rechtsgrundlage des Handelsregisters ist § 29 HGB
Das Handelsregister schafft Sicherheit im Geschäftsverkehr und genießt öffentlichen Glauben
Das Handelsregister befindet sich beim Amtsgericht - Registerabteilung
Es besteht aus der Abteilung A - Personengesellschaften - und der Abteilung B - Kapitalgesellschaften