Die vom Deutschen Bundestag mit Beteiligung des Bundesrates beschlossenen Bundesgesetze im Bereich des Familienrechts gelten in ganz Deutschland. Die Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union gelten im Bereich von deren Mitgliedstaaten. Internationale Konventionen, etwa der Vereinten Nationen, gelten für die Vertragsstaaten, die die jeweilige Konvention gezeichnet und innerstaatlich in Kraft gesetzt haben, z. B. die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Diese Lernkarten beziehen sich auf das deutsche Familienrecht.