Unter dem Begriff Firma ist nicht das jeweilige Unternehmen zu verstehen.
Unter einer Firma ist der Name eines Kaufmanns zu verstehen, unter dem er seine Geschäfte betreibt, § 17 HGB. Die Firma muss hierbei Unterscheidungskraft haben. Angaben, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen, dürfen nicht enthalten sein, § 18 HGB.
Daher dürfen Bezeichnungen wie GmbH oder AG nur verwendet werden, wenn eine GmbH oder AG tatsächlich vorhanden ist.