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47. Wann sind Arbeitnehmer über die Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen zu belehren?
Nur bei Aufnahme der Beschäftigung
Bei Aufnahme der Beschäftigung, anschließend in regelmäßigen Abständen
Nach Ablauf der Probezeit, anschließend nach Bedarf
Nur vor Aufnahme der Beschäftigung
Es besteht keine Pflicht, der Arbeitnehmer hat sich selbst zu informieren.