Die Trennung der Staatsgewalten (Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung) geht auf Charles de Montesquieu zurück. Sie zielt auf eine gegenseitige Kontrolle ab, um eine zu große Machtanhäufung in einer Hand zu verhindern, die zu Willkürherrschaft und Missbrauch führen kann. Sie ist geradezu eine Bedingung für bürgerliche Freiheit.