Als erste vollständige Menschenrechtserklärung wird die Bill of Rights von Virginia aus dem Jahre 1776 bezeichnet. Sie ist Ausdruck des naturrechtlich aufgeklärten Denkens der Neuzeit und beinhaltete insbesondere die überaus moderne Feststellung, dass jeder Mensch mit gewissen unveräußerlichen Rechten geboren wird, die auch durch den Staat nicht beschränkt werden können. Darüber hinaus enthielt sie auch weitergehende Grundrechte wie etwa die Presse- oder die Religionsfreiheit. In der amerikanischen Bundesverfassung von 1787 existierte zunächst kein vergleichbarer Menschenrechtskatalog. Ein solcher wurde jedoch im Jahre 1791 in Gestalt von 10 Zusatzartikeln („ten amendments“) aufgenommen, die mittlerweile erweitert worden sind.