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Getrenntleben und Ehescheidung Learncard 2882914470


Question

Hat man als geschiedener Ehegatte Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?

Answer

Nein. Vielmehr obliegt es gemäß § 1569 Satz 1 nach der Scheidung jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Nur wenn sie oder er dazu nicht der Lage ist, hat sie oder er einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei:


a) Erfüllung einer der Voraussetzungen nach den §§ 1570 bis 1576 (insbesondere: bei Betreuung eines Kindes im Alter von in der Regel bis zu drei Jahren);


b) Bedürftigkeit der/des Unterhaltsberechtigten gemäß § 1577;


c) Leistungsfähigkeit der/des Unterhaltsverpflichteten gemäß § 1581;


d) keiner Beschränkung der Unterhaltsverpflichtung (vgl. §§ 1578b, 1579);


e) keinem Vorrang anderer Bedürftiger gemäß § 1609.


>> GK-FamR 3.3.1

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