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Welche Behauptung ist richtig?
Das GewStG kennt keine eigene Regelung zum Verlustabzug, da die Öffnungsklausel des § 7 Satz 1 GewStG den § 10d EStG entsprechend zur Anwendung erklärt.
Das GewStG kennt nur den Verlustrücktrag.
Das GewStG kennt nur den Verlustvortrag.
Das GewStG kennt sowohl einen Verlustrücktrag, als auch einen Verlustvortrag.