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Gewillkürte Erbfolge Learncard 147638624


Question

KK 16 - Verfügung von Todes wegen – Begriff //


Beim Erbanfall ist zwischen gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge zu unterscheiden, wobei die gesetzliche Erbfolge gegenüber der gewillkürten Erbfolge subsidiär ist.

Bei der gewillkürten Erbfolge beruht der Erbanfall auf einer "Verfügung von Todes wegen". Was ist darunter zu verstehen?

Answer

Verfügung von Todes wegen ist der Oberbegriff für die folgenden 2 Formen, welche das BGB dem Erblasser zur Gestaltung der Weitergabe seines Vermögens zur Verfügung stellt:

  • Testament (§§ 1937, 2229 ff. BGB) als einseitige Verfügung von Todes wegen
  • Erbvertrag (§§ 1941, 2274 ff. BGB) als zwei- oder mehrseitige Verfügung von Todes wegen
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