Artvollmacht:
Sie erstreckt sich auf bestimmte immer wiederkehrende Handlungen z. B. von Kassiererin, Verkäufer, Abteilungsleiter.
Spezialvollmacht:
Ermächtigt lediglich zur Vornahme einzelner Handlungen. Nach Erledigung erlischt die Vollmacht wieder.
Allgemeine Handlungsvollmacht:
Sie ermächtigt zu allen Handlungen und Rechtsgeschäften, die im Unternehmen üblich sind, also nicht aus dem Rahmen des Normalen herausfallen.