Der Strafprozess ist die Reaktion des Staates auf verwirklichte kriminelle Handlungen. Die Legitimation für den Strafprozess wird aus dem staatlichen Gewaltmonopol abgeleitet. Aus Gründen des Rechtsfriedens und für ein geordnetes Zusammenleben innerhalb einer sozialen Gemeinschaft ist es grundsätzlich verboten, Individualinteressen gewaltsam und eigenmächtig durchzusetzen. Nur in engen Ausnahmefällen ist es dem Bürger erlaubt, seine Rechte selbständig zu verfolgen, beispielsweise innerhalb von
- Notwehr, § 227 BGB
- Notstand, §§ 228, 904 BGB
- Selbsthilfe, § 229 BGB
- Besitzschutz, §§ 859 ff. BGB.
Aus diesem Verbot der Selbstjustiz folgt gleichsam spiegelbildlich die staatliche Pflicht, ein Justizsystem zu gewährleisten, das den aus der Tat erwachsenen Strafanspruch für den betroffenen Geschädigten als Opfer einer Straftat durchsetzt. Der Strafprozess dient somit nicht zuletzt der Vermeidung von Selbstjustiz.