Der Strafprozess verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:
- Zunächst soll er für die Beteiligten ein rechtsstaatliches Verfahren absichern.
- Weiterhin trägt er dem Strafanspruch des Staates als Reaktion auf kriminelle Handlungen Rechnung.
- Schließlich soll der Strafprozess mit einer Entscheidung enden, die geeignet ist, den Rechtsfrieden wieder herzustellen.
Merke: Ziel des Strafprozesses ist es nicht, den Angeklagten einer bestimmten Tat zu überführen (Inquisitionsprozess). Vielmehr soll ein objektiver Ausspruch über Schuld und Strafe getroffen werden.