Die gesetzliche Grundlage für den Aufbau der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit findet sich im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
Das GVG enthält im Wesentlichen Regelungen über
- die Zuständigkeit der Gerichte,
- die Aufgabenzuweisung,
- den mehrstufigen Aufbau (Instanzenzug) und
- die Besetzung und Benennung der Spruchkörper.
Hinweis: Aus dem GVG wird auch deutlich, dass die Spruchkörper am Amtsgericht als Strafrichter (§ 25 GVG) oder Schöffengericht § (§ 28 GVG), am Landgericht als Kammern (§ 60 GVG) und am Oberlandesgericht (§ 116 Abs. 1 GVG) sowie am Bundesgerichtshof (§ 130 Abs. 1 GVG) als Senate bezeichnet werden.