Das Synallagma bezeichnet das Gegenseitigkeitsverhältnis in einem gegenseitigen Vertrag. Die im Synallagma stehenden Pflichten sind der Kern des Vertrages.
Beispiel: Beim Kaufvertrag stehen Kaufsache und Kaufpreis im Gegenseitigkeitsverhältnis. Der Verkäufer gibt die Kaufsache an den Käufer, um den Kaufpreis zu erhalten und umgekehrt.