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Grundlagen Learncard 5374268


Question

1. Was bedeutet „Schuldrecht“?

Answer

Das Schuldrecht ist im zweiten Buch des BGB geregelt. Dieses umfasst die §§ 241 bis 853. Das Schuldrecht bestimmt privat­rechtliche Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen. Es regelt das Entstehen, den Inhalt, die Abwicklung sowie das Erlöschen von Schuldverhältnissen. In § 241 wird eine grund­legende Aussage für das gesamte Schuldrecht getroffen. Nach dessen Absatz 1 Satz 1 ist der Gläubiger kraft des Schuld­verhältnisses „berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern“. Ein Schuldverhältnis ist also die Beziehung von Gläu­biger und Schuldner einer schuldrechtlichen Forderung.

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