Mit dem Besonderen Teil des Schuldrechts meint man den Abschnitt 8 des zweiten Buches des BGB. Hierin werden die einzelnen Schuldverhältnisse dargestellt. Zu den wichtigsten Schuldverhältnissen zählen Kauf, Miete, Werkvertrag, ungerechtfertigte Bereicherung und unerlaubte Handlung. Eine Darstellung der wichtigsten Regelungen des Besonderen Teils des Schuldrechts finden Sie im Niederle-Skript, Basiswissen Schuldrecht BT.