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Grundlagen Learncard 5374274


Question

7. Wie gliedern sich die Anspruchsgrundlagen im Zivil­recht?

Answer

A.  Ansprüche aus einer schuldrechtlichen Sonderverbindung


I. Vertragliche Ansprüche

1.  Primäransprüche. Der Primäranspruch richtet sich in erster Linie auf Erfüllung des Vertrages.

2. Sekundäransprüche

a) Wegen Pflichtverletzung

aa)  Unmöglichkeit

bb) Verzug

cc)  Schlechtleistung

dd) Sonstige Pflichtverletzung, insbesondere § 282 i.V.m. § 241 Abs. 2

b)      Sonstige Störung des Schuldverhältnisses, z.B. § 313 Wegfall der Geschäftsgrundlage.


I. Vertragsähnliche Ansprüche

1. Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 ff. BGB

2. Vorvertragliche Schuldverhältnisse, §§ 311 Abs. 2.


B. Ansprüche aus Gesetz

I. Dingliche Ansprüche, z.B. § 985, EBV.
Dingliche Rechte sind absolute Rechte, d.h. sie wirken gegenüber jedermann. Das ist der Unterschied zu schuld­rechtlichen Ansprüchen, welche nur zwischen den betei­ligten Parteien gelten (Relativität des Schuldverhält­nisses). Der dingliche Anspruch wirkt hingegen nur relativ (der Eigentümer kann nur vom unrechtmäßigen Besitzer die Herausgabe verlangen)

II. Ungerechtfertigte Bereicherung, §§ 812 ff.

III. Unerlaubte Handlung, §§ 823 ff.

 

Literatur

  • Reischl: „Grundfälle Schuldrecht“, JuS 2003, S. 40 f.
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