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3. Wie lässt sich der Zivilprozess untergliedern?
Aus dem Aufbau der ZPO ergibt sich, dass das zivilprozessuale Verfahren in zwei Abschnitte untergliedert werden kann, das Erkenntnisverfahren (auch Entscheidungs- oder Urteilsverfahren genannt) und das Vollstreckungsverfahren.