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Grundlagen-Erkenntnisverfahren Learncard 5005329


Question

6. Welchem Zweck dient das GVG?

Answer

Die gesetzliche Grundlage für den Aufbau der Zivilgerichtsbarkeit findet sich im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

Das GVG enthält im Wesentlichen Regelungen über

  • die Zuständigkeit der Gerichte,
  • die Aufgabenzuweisung,
  • den mehrstufigen Aufbau (Instanzenzug) und
  • die Besetzung und Benennung der Spruchkörper.

Hinweis: Aus dem GVG wird auch deutlich, dass die Spruchkörper am Landgericht als Kammern (vgl. § 60 GVG) und am Oberlandesgericht (vgl. § 116 Abs. 1 S. 1 GVG) sowie am Bundesgerichtshof (vgl. § 130 Abs. 1 S. 1 GVG) als Senate bezeichnet werden.

Hinweis: Das GVG stammt in seiner ursprünglichen Fassung vom 27. Januar 1877. Am 09. Mai 1975 erfolgte durch den Bundesgesetzgeber eine vollständige Neubekanntmachung.

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