Ein weiteres Prinzip des BGB ist die Rücksichtnahme auf die Verkehrssicherheit, die sich in einigen Vorschriften niederschlägt. Veräußert beispielsweise jemand ein Recht, das ihm nicht zusteht, dann kann der Erwerber dieses Recht unter bestimmten Voraussetzungen erlangen, wenn er dem Schein, der Veräußerer sei Inhaber des Rechts, vertrauen durfte. Das Vertrauen der Teilnehmer am Rechtsverkehr auf das Verhalten anderer Teilnehmer wird damit im Interesse der Verkehrssicherheit geschützt.