Anders als die Staatslehre befasst sich das Staatsrecht mit einem konkreten Staat, in diesem Fall also mit dem Staat Bundesrepublik Deutschland (Geschichte und gegenwärtige Staatsorganisation). Die Staatslehre untersucht dagegen abstrakt den Begriff und das Wesen des (demokratischen Verfassungs-) Staates allgemein, ausgehend von den unterschiedlichen Erscheinungsformen in der Vergangenheit und Gegenwart.