Nach der auf Georg Jellinek zurückgehenden sogenannten Drei-Elemente-Lehre ist ein Staat die auf Dauer angelegte Zusammenfassung einer Anzahl von Menschen (Staatsvolk) auf einem bestimmten Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet) wobei alle gemeinschaftlich notwendigen Belange von einem obersten Willensträger geregelt werden (Staatsgewalt).