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Grundlagen & Rechtsgeschichte Learncard 2602670


Question

3. Beschreiben Sie kurz die historischen „Vorgänger“ des heutigen Grundgesetzes!

Answer

a) Die Paulskirchenverfassung 1848/49

  • Ein revolutionärer Anstoß aus Frankreich führt 1848 zur Märzrevolution und Wahl einer Nationalversammlung, die sich in der Frankfurter Paulskirche traf.
  • Im März 1849 wird eine Verfassung verabschiedet. Inhalt: Kaisertum, Föderalismus, Gewaltenteilung und Grundrechte.
  • Der preußische König lehnt die ihm angetragene Kaiserwürde ab;

-> damit war die Verfassung endgültig gescheitert.

 

b) Die Bismarcksche Reichsverfassung 1871

  • 1866 löst sich der Deutsche Bund auf.
  • 1867 wird der Norddeutsche Bund gegründet.
  • 1871 treten dem Norddeutschen Bund nach dem deutsch-französischen Krieg die süddeutschen Fürsten bei. Die Reichsgründung war damit eine „Einigung von oben“.
  • Reichsverfassung enthielt demokratische (allgemeine, freie Wahlen), monarchische (Kaiser ist Staatsoberhaupt) und föderale Elemente (Bundesstaat). Gewährleistet war die Gewaltenteilung, Grundrechte gab es nicht.

 

c) Die Weimarer Reichsverfassung 1919

  • Nach der Niederlage im 1. Weltkrieg kam es 1918 zur Novemberrevolution. Im Januar 1919 wurde eine Nationalversammlung gewählt. Erstmals hatten hier Frauen das Wahlrecht.
  • Die NV trat in Weimar zusammen und verabschiedete 1919 die Verfassung.
  • Staatsoberhaupt ist direkt auf 7 Jahre gewählter Reichspräsident, der eine sehr starke Stellung hat.
  • Am Ende der Verfassung befand sich ein detaillierter Grundrechtskatalog. Es fehlten jedoch Rechtsschutzmöglichkeiten, so dass die Grundrechte zu bloßen Programmsätzen degenerierten.
  • Weiterhin gab es plebiszitäre Elemente wie Volksentscheid und -begehren.
  • Der Reichstag wurde durch ein Verhältniswahlrecht ohne 5 %Klausel gewählt. Konsequenz: starke Zersplitterung, politische Instabilität.


d) Das NS-Regime

  • Nach Ernennung Hitlers zum Reichskanzler im Januar 1933 bleibt die Reichsverfassung formal in Kraft.
  • Nach dem Tod Hindenburgs 1934 wurde Hitler zugleich Reichspräsident, so dass Führerbefehle fortan die wichtigste Rechtsquelle waren.
  • Die Reichsverfassung wurde ausgehöhlt
  • durch die Reichstagsbrand-Verordnung vom Februar 1933, die zahlreiche Grundrechte außer Kraft setzte.
  • durch das Ermächtigungsgesetz vom März 1933, das der Regierung gestattete, selbst formelle Gesetze zu erlassen, ohne an die Verfassung gebunden zu sein.
  • durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs von 1934, das die Länder auflöste und der Regierung gestattete, neues Verfassungsrecht zu setzen.

 

e) Das Grundgesetz 1949

  • Nach der Kapitulation im Mai 1945 wurde Deutschland in Besatzungszonen eingeteilt. Die Hoheitsbefugnisse hatte der Kontrollrat der vier Oberkommandierenden der Alliierten.
  • Zunächst bildeten die Alliierten Gemeinden, 1946 dann Länder.
  • Auf dem Herrenchiemseer Verfassungskonvent schufen Sachverständige im Juli 1948 einen Verfassungsentwurf, der die Diskussionsgrundlage für die Beratungen des sog. Parlamentarischen Rates bildete. Der Parlamentarische Rat (65 Mitglieder aber nur vier Frauen) wurde von den Landtagen gewählt, sein Vorsitzender war der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer. Am 8.5.1949 wurde das Grundgesetz beschlossen, am 23.5.1949 wurde es nach Genehmigung durch die westlichen Alliierten von den Landtagen (außer Bayern) angenommen und anschließend verkündet.
  • Bundestag und Bundesrat konstituierten sich am 7.9.49, am 12.09.49 wurde Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten gewählt.
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