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Grundlagen-Zwangsvollstreckungsverfahren Learncard 5208147


Question

3. Welcher Systematik folgt das Zwangsvollstreckungs­recht?

Answer

Um die Systematik des Zwangsvollstreckungsrechts zu verstehen, bietet sich für den Einstieg ein intensiver Blick in das Inhalts­verzeichnis der ZPO an.

Abschnitt 1:
In den §§ 704 bis 802 ZPO finden sich die allgemeinen Vor­schriften der Zwangsvollstreckung. Sie sind quasi vor die Klammer gezogen und gelten für alle Vollstreckungsmaßnahmen.

Abschnitt 2:
In den §§ 803 bis 882 h ZPO ist die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen geregelt. Aus den Untertiteln dieses Abschnitts folgt, dass im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung danach zu differenzieren ist, ob wegen einer Geldforderung in das beweg­liche Vermögen des Schuldners vollstreckt werden soll (§§ 803 bis 863 ZPO) oder ob wegen einer Geldforderung in das unbe­wegliche Vermögen des Schuldners vollstreckt werden soll § (§§ 864 bis 871 ZPO).

 

Merke: Der Abschnitt 2 wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2013 überarbeitet und ergänzt.


Abschnitt 3:
Dieser Abschnitt regelt in den §§ 883 bis 898 ZPO die Zwangs­vollstreckung wegen anderer Forderungen, also die:

 

  • Herausgabe von Sachen (§§ 883 bis 886 ZPO),
  • Vornahme von Handlungen (§§ 887 bis 888 ZPO),
  • Duldungen und Unterlassungen (§§ 890 ZPO),
  • Abgabe einer Willenserklärung (§§ 894, 898 ZPO).

 

Merke: Es sind von Ihnen gedanklich die folgenden Schritte zu überprüfen:

  • Weswegen findet die Zwangsvollstreckung statt?
    oWegen Geld oder wegen anderer Forderungen? 
  • In was wird vollstreckt?
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