Unter dem Vollstreckungsschuldner ist derjenige zu verstehen, gegen den der im Titel verbriefte vollstreckbare Anspruch durchgesetzt, also vollstreckt werden darf. Regelmäßig handelt es sich bei dem Vollstreckungsschuldner zugleich auch um den Schuldner eines materiellen Rechtsgeschäftes (Bsp.: Käufer, der den Kaufpreis nicht zahlt).