Die Justizgewährungspflicht des Staates gebietet die Schaffung eines zuverlässigen und geordneten Verfahrens.
Die Verfahrensgrundsätze bringen in allgemeiner Form die Wertungen zum Ausdruck, die in den speziellen Verfahrensvorschriften normiert sind. Der Ablauf des Verfahrens, das Verhalten der Gerichte sowie der am Strafverfahren Beteiligten wird von diesen Grundsätzen in vielen Bereichen geprägt.
Die wichtigsten Verfahrensgrundsätze sind:
- Offizialprinzip,
- Akkusationsprinzip,
- Legalitätsprinzip,
- Untersuchungsgrundsatz,
- Beschleunigungsgrundsatz,
- Freie richterliche Beweiswürdigung,
- Mündlichkeitsgrundsatz,
- Öffentlichkeitsgrundsatz,
- Gebot des fairen Verfahrens,
- in dubio pro reo Grundsatz,
- Recht auf rechtliches Gehör und
- Recht auf den gesetzlichen Richter.