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Grundsätze des Verfahrens im Strafprozess Learncard 5166037


Question

2. Wo ist das Offizialprinzip geregelt? Was sagt es aus?

Answer

Das Offizialprinzip findet seine gesetzliche Grundlage in § 152 Abs. 1 StPO. Demnach ist die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Klage berufen. Hieraus folgt, dass es grund­sätzlich eine originäre Aufgabe des Staates ist, die Strafverfolgung durchzuführen. Das Offizialprinzip wird auch als Anklagemonopol des Staates bezeichnet.

 

Merke: Durch das Offizialprinzip unterscheidet sich der Strafprozess entscheidend vom Zivilprozess. Letzterer berücksichtigt durch die sog. Dispositionsmaxime - also die Herrschaft der Parteien über das Verfahren - die Privatautonomie. Anders als im Strafprozess obliegt im Zivilprozess die Einleitung des Verfahrens nicht dem Staat, sondern den Bürgern.

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