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Grundsätze des Verfahrens im Strafprozess Learncard 5166041


Question

2.4 Was versteht man unter relativen Antragsdelikten?

Answer

Bei den relativen Antragsdelikten können die Strafverfolgungs­behörden den fehlenden Strafantrag des Antragsberechtigten überwinden, indem sie das öffentliche Interesse an der Straf­verfolgung bejahen (vgl. §§ 230 Abs. 1, 303c StGB).

 

Merke: Erhebt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage gemäß § 170 Abs. 1 StPO, so liegt darin nach herrschender Meinung zugleich die Bejahung des öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung.

 

Merke: Die Entscheidung darüber, ob ein öffentliches Interesse besteht, obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft. Das Gericht hat nach wohl herrschender Meinung keine Überprüfungsmöglichkeiten.

 

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