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Grundsätze des Verfahrens im Zivilprozess Learncard 5006473


Question

4. Was versteht man unter dem Mündlichkeitsgrundsatz?

Answer

Für den Zivilprozess geht der Gesetzgeber davon aus, dass Entscheidungsgrundlage nur das sein kann, was Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist, vgl. § 128 Abs. 1 ZPO oder § 137 ZPO.

Ausnahmen erfährt dieser Grundsatz durch die Möglichkeit der Vorbereitung durch Schriftsätze, vgl. z.B. § 128 Abs. 2 ZPO und den Umstand, dass für bestimmte Verfahrenshandlungen aufgrund der überragenden Bedeutung die Schriftform angeordnet ist, vgl. § 253 Abs. 5 ZPO für die Klageerhebung.

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