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Grundsätze des Verfahrens im Zivilprozess Learncard 5006474


Question

5. Was versteht man unter dem Recht auf „rechtliches Gehör“?

Answer

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verfassungsmäßig in Art. 103 Abs. 1 GG verankert.

Innerhalb des Zivilprozesses hat daher jede Partei im Vorfeld der Entscheidung die Möglichkeit, zum gegnerischen Vortrag Stellung nehmen zu können, vgl. §§ 136-139 ZPO. Eine Pflicht zur Stellungnahme besteht aber gerade nicht.

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