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Haftung bei Inhalberwechsel Learncard 2078574662


Question

Liegt ein „Erwerb“ i.S.v. § 25 I 1 HGB vor, wenn der Vertrag, welcher der Übernahme des Unternehmens zugrunde liegt, vom Erwerber wegen arglistiger Täuschung (begangen durch den Veräußerer) angefochten wird?

Answer
  • e.A. (-) Nach Anfechtung liege keinErwerb“ mehr vor, § 142 I BGB. Der Erwerber sei in erhöhtem Maße schutzwürdig. Schließlich verzichte er häufig im Vertrauen darauf, dass das Rechtsgeschäft einwandfrei sei, auf den Haftungsausschluss aus § 25 II.
  • h.M. und BGH (+) erfolgt eine volle Haftung. Mängel im Übernahmevertrag sind unbeachtlich.

à Für h.M. spricht Verkehrsschutz: Indem der Erwerber zwischenzeitlich tatsächlich als Unternehmensträger auftritt, erweckt er Vertrauen in seine Haftung für zuvor übernommene Verbindlichkeiten.

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