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Haftung bei Inhalberwechsel Learncard 2078574663


Question

1.    Greift § 25 I HGB auch bei bloß teilweiser Geschäftsübernahme?

2.    Greift § 25 I HGB auch, wenn die Firmierung nur zwischenzeitlich kurz geändert wurde?

Answer
  1. Ja, wenn es sich nach den gesamten für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretenden Umständen um den – den Schwerpunkt des Unternehmens bildenden – wesentlichen Kernbereich handelt.
  2. Eine nur kurze, zwischenzeitliche Umfirmierung eines Unternehmens für die Dauer von z.B. 2 Monaten steht der Haftung für eine Firmenfortführung gem. § 25 I HGB nicht entgegen, wenn die nach außen in Erscheinung tretende Kontinuität des Unternehmens dadurch nicht beeinträchtigt wird.
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