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Bezeichnungen für Brote
Für die Bezeichnungen „Vollkornbrot“, „Schrotbrot“ und „Brot mit Schrotanteil“ gelten bestimmte Anforderungen.
Welche Aussagen darüber sind richtig? (Es treffen 3 Antworten zu.)
Schrotbrote müssen als Getreidemahlerzeugnisse mindestens 90 % Backschrot enthalten.
Schrotbrote dürfen nur mit Mahlerzeugnissen aus Roggen hergestellt werden.
Brote mit Schrotanteil enthalten mindestens 10 % der Getreideerzeugnisse als Backschrot.
Vollkornbrote müssen aus ganzen oder grob zerkleinerten Körnern hergestellt sein.
Vollkornbrote enthalten Mahlerzeugnisse mit allen Bestandteilen des Mehlkörpers, aber ohne den Kornkeimling.
Vollkornbrote müssen mit Vollkornmahlerzeugnissen hergestellt sein; aber Anteile anderer Getreideprodukte sind erlaubt (bis zu 10 % aller Getreideerzeugnisse).