a)
Rationalisierungseffekt: Die AGB gelten für alle Kunden der Nordbank AG. Die Nordbank AG braucht damit spezielle Regelungen in Verträgen mit dem Kunden nicht auszuhandeln.
Für spezielle Verträge mit den Bankkunden müssen Bedingungen geschaffen werden, die durch das BGB nicht abgedeckt werden.
Durch die AGB der Nordbank AG werden alle Kunden der Nordbank AG gleich behandelt. Dies führt zur Zufriedenheit von Bankkunden.
b)
Sind die AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt der Vertrag in den anderen Punkten wirksam (vgl. § 306 Abs. 1 BGB: „Sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.“).