a)
· Sammlung von bonitätsrelevanten Daten zum Schutz der Vertragspartner vor Kreditausfällen
· Bessere Beurteilung des Kreditrisikos bzw. Zahlungsverhaltens
b)
· Waren- und Versandhäuser
· Leasinggesellschaften
· Telekommunikationsunternehmen
· Inkassounternehmen
· Kreditkartengesellschaften
c)
· Waren- und Versandhäuser: Kredite aufgrund von Teilzahlungskäufen
· Leasinggesellschaften: abgeschlossene Leasingverträge
· Telekommunikationsunternehmen: abgeschlossene Handyverträge
· Inkassounternehmen: offene Forderungen
· Kreditkartengesellschaften: ausgegebene Kreditkarten
d)
· Schutz des Kunden vor Überschuldung bei der Aufnahme von Krediten
· Kostenlose Information über gespeicherte Daten einmal jährlich
· Nachweis guter Bonität bei Fehlen von Negativmerkmalen