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Erst bei Lohn- und Gehaltseingängen von mehr als 1.000,00 EUR müssen die Vorschriften des GwG beachtet werden.
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Bei der Kontoeröffnung muss Simone identifiziert werden.
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Bei der Kontoeröffnung genügt die Identifizierung der Eltern.
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Der wirtschaftlich Berechtigte des Kontos muss von Ihnen erfragt werden.
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Bei Girokonten, auf die das Gehalt oder die Ausbildungsvergütung eingeht, ist der Kontoinhaber automatisch der wirtschaftlich Berechtigte.
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Das GwG ist erst dann zu beachten, wenn Bartransaktionen von 15.000,00 EUR und mehr über das Konto getätigt werden.
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