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Der SCHUFA werden grundsätzlich alle Kreditkunden gemeldet, deren Kreditbetrag das Dreifache des monatlichen Nettoeinkommens übersteigt.
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Eine nicht vertragsgemäße Abwicklung des Kredits, die zur Kündigung des Kreditvertrags führt, wird generell der SCHUFA gemeldet.
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Die vereinbarungsgemäße Rückführung, die auch vorzeitige Rückzahlungen oder Laufzeitverlängerungen umfassen kann, fällt unter die Datenübermittlung an die SCHUFA.
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Die Übermittlung der Kreditdaten verstößt nicht gegen das Bankgeheimnis, da die SCHUFA Auskünfte nur an ihre Mitglieder gibt, die ebenfalls dem Bankgeheimnis unterliegen.
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Der SCHUFA werden Frau String als Kreditnehmerin sowie der Beginn und die Höhe ihrer Ratenzahlungen übermittelt.
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An gewerbsmäßige Inkassounternehmen, die nicht Mitglieder der SCHUFA sind, werden gegen Gebühr Adressen zum Zweck der Schuldnerermittlung herausgegeben, um Kredit vergebende Unternehmen vor Forderungsausfällen zu schützen.
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