Gem. § 7g Abs. 1 EStG muss eine
- künftige Anschaffung oder Herstellung eines
- abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens
geplant sein,
- EK nicht über 235.000 €,
- Anschaffung innerhalb der 3-Jahresfrist,
- ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung bis
mind. zum Ende des Jahres, das auf das Jahr der Investition folgt und
- max. Höhe der IAB insgesamt: 200.000 €.
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann ein IAB gebildet werden.