Die Vertragsfreiheit beinhaltet die Privatautonomie. Privatautonomie bedeutet Abschlussfreiheit und Inhaltsfreiheit. Abschlussfreiheit bedeutet: Freie Entscheidung, wer mit wem und wann einen Vertrag abschließt. Inhaltsfreiheit bedeutet: Der Inhalt des Vertrages kann frei bestimmt werden. Diese Freiheiten werden durch Gesetze, zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz, eingeschränkt, um den Schwächeren vor dem Stärkeren zu schützen. Im Falle des Kündigungsschutzgesetzes geht es um den Schutz des Arbeitnehmers.