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3. Wie wird der Begriff des Gewerbes im Handelsrecht definiert?
Unter einem Gewerbe im Sinne des Handelsrechts versteht man eine nach außen erkennbare, selbstständige und planmäßige, auf Dauer angelegte Tätigkeit, die in erlaubter Weise mit Gewinnerzielungsabsicht und nicht als freier Beruf betrieben wird.