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Istkaufmann nach § 1 Abs. 1, 2 HGB Learncard 2554606


Question

9. Ist eine Gewinnerzielungsabsicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbes?

Answer

Ob für das Vorliegen eines Gewerbes die Absicht einer Gewinn­erzielung erforderlich ist, ist umstritten. Nach teilweise vertretener Ansicht wird für das Betreiben eines Gewerbes keine Gewinn­erzielungsabsicht verlangt. Vielmehr soll eine Führung des Unter­nehmens nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bzw. eine anbietende oder entgeltliche Tätigkeit am Markt maßgeblich sein.

Nach h.M. ist die Gewinnerzielungsabsicht als ein unverzichtbares Merkmal des Gewerbebegriffes anzusehen. Die tatsächliche Er­wirtschaftung eines Gewinnes soll dabei aber nicht erforderlich sein.

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