Banken und Versicherungen nehmen in modernen Volkswirtschaften eine zentrale Stellung ein, da sie Unternehmen mit Kapital versorgen, zur Kapitalbildung beitragen und Risiken transformieren. Der Gesetzgeber stellt daher zusätzliche Anforderungen an das Risikomanagement dieser Unternehmen, z. B. in Form des Kreditwesengesetz (KWG) oder die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) von Banken oder Versicherungen.