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14. »Richtig« oder »Falsch«:
Kapitalgesellschaften schulden neben der Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag noch die Einkommensteuer.
Falsch
Hinweis: Kapitalgesellschaften schulden als Einkommensteuern Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie als Gewerbebetriebe Gewerbesteuer.