Allen Definitionen ist gemeinsam, dass Risiken Abweichungen von einem zukünftigen Planwert darstellen. Risiken beziehen sich stets auf relevante Unternehmensziele. Sie resultieren aus unvorhergesehenen externen Ereignissen und fehlerhaften internen Entscheidungen. Unterschiede zwischen den Definitionen ergeben sich dahingehend, ob nur negative Abweichungen oder auch positive Abweichungen von den geplanten Unternehmenszielen als Risiken zu bezeichnen sind. Auch das Ausmaß der notwendigen Zielabweichung ist unklar. So bezieht sich der gesetzliche Risikobegriff des KonTraG lediglich auf existenzbedrohende Risiken, während betriebswirtschaftliche Definitionen auch nicht existenzbedrohende Zielverfehlungen als Risiken bezeichnen. Außerdem unterscheiden sich die Definitionen dahingehend, ob nur finanzielle oder auch nicht-finanzielle Unternehmensziele Risiken ausgesetzt sind.