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4. »Richtig« oder »Falsch«:
Der Kommanditist einer Kommanditgesellschaft haftet für die Schulden der Gesellschaft in unbegrenzter Höhe, d.h. auch mit seinem Privatvermögen.
Falsch
Hinweis: Diese Aussage gilt für den Komplementär (= Vollhafter). Der Kommanditist als Teilhafter haftet lediglich in Höhe seiner Einlage.