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4. »Richtig« oder »Falsch«:
Nach dem Vollständigkeitsgebot muss jeder Vermögensgegenstand auf der Passivseite der Bilanz aufgeführt werden.
Falsch
Hinweis: Vermögensgegenstände werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen - auf der Passivseite finden wir das Kapital.