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1. »Richtig« oder »Falsch«:
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unterliegen seit Inkrafttreten des BilMoG einem Aktivierungsgebot.
Falsch
Hinweis: Bei der entsprechenden Vorschrift in §248 Abs.?2 HGB handelt es sich um ein Aktivierungswahlrecht.