Der Käufer schuldet grds. Barzahlung. Im modernen Geschäftsverkehr ist jedoch die Vereinbarung oder Gestattung bargeldloser Bezahlung sehr verbreitet. Von einer derartigen Gestattung kann der Käufer immer dann ausgehen, wenn der Verkäufer Kredit- oder EC-Karten annimmt bzw. wenn er seine Bankverbindung auf Rechnungen etc. angibt.